Guenter Hofstaedter
Günter Hofstädter

Benefizmarke


wir haben Pampa Familia dieses preisgekrönte Motiv zur Verfügung gestellt:

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Portfolio


Ketson Egbon by Günter Hofstädter

Ketson Egbon by Günter Hofstädter

Portfolio

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für FOTOGRAFIE

Natürlich besprechen wir gerne jeden Auftrag persönlich mit Ihnen um
eine gemeinsame individuelle Lösung zu finden.

Die unten angeführten AGB sollen dazu beitragen Missverständnisse zwischen den Vertragspartnern auszuräumen oder Details die nicht besprochen wurden abzuklären.

Diese AGB beruhen im Wesentlichen auf der Vorlage des RSV.

 

Vollständige AGB für Privatkunden als PDF öffnen/downloaden

 

Vollständige AGB für Businesskunden als PDF öffnen/downloaden

 

Vollständige AGB für FTP Shootings als PDF öffnen/downloaden

 

Vollständige AGB für Workshopkunden als PDF öffnen/downloaden



KURZFASSUNG AGB für PRIVATE

Nicht im Auftrag schriftlich erfasste Details werden in den AGB geregelt.

Die folgende Zusammenfassung stellt einen Überblick der AGB für "Privatkunden" dar - Details siehe PDF.

Sie können Günter Hofstädter für die Erstellung von Lichtbildern buchen. Sie akzeptieren mit Auftragsvergabe die AGB des Fotografen. Bitte beachten Sie, dass es ev. notwendig ist eine Anzahlung zu leisten um Termine zu sichern oder Aufwendungen abzugelten. Bei Absage des Auftrages fallen ev. Stornogebühren an. Entstandene Auswahlbilder dienen ausschließlich der Auswahl und dürfen in keiner anderen Art und Weise verwendet oder verändert werden. Bestellte Bilder oder Drucke werden innerhalb der vereinbarten Zeit je nach Auftrag geliefert. Erfolgt keine Vereinbarung zu Lieferart erhalten Sie die bearbeiteten Bilder mit mind. 900px an der langen Seite in digitaler Form. Günter Hofstädter ist der Urheber der erstellten Lichtbilder. Sie dürfen die Bilder nicht verändern, der Urheber muss genannt bleiben.

Sie sind berechtigt die gelieferten fertigen Bilder für private Zwecke für einen unbegrenzten Zeitraum zu benutzen - zb Private PCs, Modelmappe, Fotoalbum, eigene Homepage oder eigenes Facebookprofil. Die Nutzungsrechte gelten mit Bezahlung des Rechnungsbetrages als erteilt.
Die kommerzielle Nutzung (Veröffentlichung in Medien, Verkauf der Bilder,...) bedarf der Erteilung des Nutzungsrechtes durch den Urheber/Fotografen.


Lassen Sie Dritte Personen abbilden oder Bilder bearbeiten, so ist es notwendig, dass Sie die Rechte erbringen. Sie können Retusche, Drucke, Full frame oder Rechte für kommerzielle Nutzung nachträglich ordern. Der Fotograf archiviert Aufträge aufgrund der anfallenden Datenmengen nur für einige Zeit. Günter Hofstädter arbeitet seinem Stil entsprechend.


Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Text oberhalb eine Kurzfassung der AGB ist. Die geltenden und ausführlichen AGB finden Sie oberhalb zum Download bzw unterhalb im Text.

 


 

 

AGB für Privatkunden:

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Günter Hofstädter (in der Folge Fotograf genannt) schließt Verträge im Rahmen der Fotografie nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber (in der Folge Kunde genannt) diese AGB. Diese gelten auch für künftige Geschäfte auch ohne ausdrückliche Bezugnahme. Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden - dies bedarf aber einer schriftlichen Form. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Lichtbildwerke - Lichtbildkunst - Lichtbilder von Günter Hofstädter:

2.1. Der Fotograf Günter Hofstädter erstellt in erster Linie "Lichtbildwerke-Lichtbildkunst" (gem § 3 Abs. 1 UrhG). Für die Qualifikation einer Fotografie als Lichtbildwerk sind insbesondere die Persönlichkeit des Künstlers und die von ihm gewählten Gestaltungsmittel zu betrachten. Nicht zuletzt natürlich auch die eventuelle und individuelle Weiterbearbeitung eines jedes Bildes durch Bildbearbeitungsprogramme. - Jedes Bild wird dadurch einzigartig.

2.2. Werke die nicht als Lichtbildwerke bezeichnet werden können gelten als Lichtbilder. Diese unterliegen dem UrhG § 73ff.

 

3. Urheberrechtliche Bestimmungen

3.1. Urheber:

Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat (UrhG § 10) - der Fotograf. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte (UrhG) stehen dem Fotografen zu.

3.2. Urhebernennung:

Der Fotograf ist berechtigt, die Bilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Diese Urheberrechtsbezeichnung darf nicht ohne Erlaubnis des Urhebers entfernt werden.
Der Kunde ist bei jeder Nutzung - auch digital- (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Datenübertragung, Wiedergabe auf Bildschirmen und Projektoren, erlaubte Weitergabe an Druckereien, Verlage, etc.) verpflichtet, den Fotografen als Urheber bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar), unmittelbar beim Lichtbild anzubringen wie folgt: Foto: (c) Günter Hofstädter oder Nennung der aktuellen Homepage. Dies gilt auch wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3. UrhG. Die oben genannten Punkte gelten sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.3. Nutzungsrecht:

Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung mit dem Fotografen als erteilt. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Urheberbezeichnung erfolgt.
Privatkunden können erworbene Bilder für private Zwecke bis auf Widerruf verwenden (zB auf öffentlichen Netzwerken wie Facebook, Twitter etc, für eigene Homepages oder für Modelmappen - ausgenommen Medien die dem Fotografen nachteilige PR einbringen - im Zweifelsfall ist die Zustimmung des Fotografen einholen). Jede Weitergabe oder kommerziellele Nutzung durch Privatkunden (digital oder auf Druck) außerhalb dieses Rahmens bedarf einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung mit dem Urheber. Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare dem Fotografen zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher,...) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Nutzungen von Kunden oder Dritten Personen oder Unternehmen außerhalb des vertraglich, schriftlich festgelegten Nutzungsrechts bedingen gesondert ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe. Nicht durch den Fotografen genehmigte Nutzungsrechte können geklagt werden. Unsere Kunden erteilen ihre ausdrückliche unentgeltliche Zustimmung, dass ihre Lichtbilder für eine Bewerbung unseres Unternehmens mit diesen Bildnissen in Medien jedweder Art, ins besonders in Printmedien und auf Websites, ferner im Schaufenster und dergleichen, zulässig ist. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG. Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf ist - sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht - berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf ist auch berechtigt die entstandenen Bilder kommerziell zu nutzen, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

3.4. Ausführung, Lieferung und Archivierung

Shootings werden vorab vereinbart. Auch sonstige Bedingungen werden im verbindlichen Auftrag vereinbart. Volljährige Kunden bestätigen mit dem Auftrag auch die Zustimmung zu den AGB. Minderjährige werden durch Erziehungsberechtigte befugt oder können selbst Geschäfte im Rahmen Ihrer Geschäftsfähigkeit durchführen.
Der Shooting Termin ist für den Kunden reserviert und sollte eingehalten werden. Ansonsten werden Kosten verrechnet (siehe Stornierung Punkt ). Der Fotograf Günter Hofstädter wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. So ferne der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.
Nach dem Shooting stellt der Fotograf dem Kunden die entstandenen Bilder in digitaler Form als Auswahl zur Verfügung (Ausnahmen bilden unentgeltliche Aufträge). Auswahlbilder dienen einzig und allein der Auswahl und dürfen in keiner Art und Weise von Kunden oder Dritten verwendet werden. Das Eigentumsrecht am Bildmaterial (in digitaler Form oder ausbelichtet etc.) steht dem Fotografen zu. Der Fotograf bearbeitet die ausgewählten Bilder (vereinbarte Anzahl). Wurde im Auftrag keine spezielle Vereinbarung getroffen werden die Bilder nur korrigiert und in digitaler Form (in einer Auflösung druckbar mit 900px an der langen Seite) per Mail binnen 3 Wochen. Weitere künstlerische Bearbeitung bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung. Der Fotograf kann Bearbeitungsmöglichkeiten anbieten und den Aufwand bzw Zusatzkosten abschätzen. Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Bei künstlerischer Bearbeitung liefern wir 1-2 Bilder pro Woche.
Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der Zustimmung des Fotografen. Nachbestellungen sind möglich - als Druck oder Digital - in den verschiedensten Größen und Ausführungen.
Der Fotograf überlässt dem Kunden gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung fertig gestellten Bilder in vereinbarter Form.. Die Nutzung der Lieferung ist erst möglich nach vollständiger Bezahlung und Einhaltung aller Urheberrechtsbestimmungen
Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu. Weitere Arbeiten die vom Fotografen Günter Hofstädter in Anspruch genommen werden gelten als neue Aufträge und bedingen damit neuerliche Kostenvoranschläge bzw. Honorarnoten.

3.5. Ansprüche Dritter

Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Kunde zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach § 78 UhrG, 1041 ABGB. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke. Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hiezu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

 

4. Werklohn/Nutzungshonorar

Das Honorar laut Auftragsbedingungen wird vorab üblicherweise festgelegt. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Kunden gewünschten Änderungen gehen zu seinen Lasten. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen, Bildbearbeitung außerhalb der einfachen Korrektur, etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder für die Anmietung von Aufnahmeorten oder zusätzlichen Hilfsgerätschaften für Aufnahmen.
Bitte beachten Sie, dass erworbene Bilder nur privat genutzt werden dürfen. Ansonsten steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu. (Einen Überblick diesbezüglich kann man sich beim Honorarrechner der Fotografeninnung unter www.fotografen.at verschaffen.)
Weiters werden Anfahrten die mehr als 10 Kilometer außerhalb von Wien oder Hartberg liegen mit 80 Cent pro Kilometer ab dem 1. Kilometer (für Verkehrsmittel und Zeitaufwand) berechnet.
Wir bitten auch um Beachtung der Stornobedingungen.

4.1. Zahlung

Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung erfolgt eine Anzahlung von 20% spätestens 7 Tage vor dem 1. Shooting - so sichern Sie sich Ihren Shootingtermin bzw Studio/Visagistin. Entstehen dem Fotografen schon vor dem Shooting andere Kosten, sind diese vorab abzugelten. Ist nichts anderes vereinbart erfolgt die vollständige Zahlung bei Shootingantritt in bar. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt Zug um Zug Rechnung zu legen (zB Shooting, Bildbearbeitung, Abgeltung von Nutzungsrechten). Der letzte Teilbetrag ist nach Fertigstellung der Bildbearbeitung vor der Lieferung der Bilder fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Sind auf der Rechnung andere Zahlungskonditionen vermerkt gelten diese. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, PayPal, Überweisung oder Kreditkartenzahlung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Kunden über. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Kunden übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

4.2. Steuer

Das Honorar versteht sich aktuell ohne Umsatzsteuer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 ohne Umsatzsteuer . Eine eventuelle Abänderung wird sofort bekannt gegeben.

5. Unregelmäßigkeiten bei Aufträgen

5.1. Auftragsstornierung durch Kunden

Erfolgt eine Auftragsstornierung durch den Kunden mehr als 20 Tage vor einem Shooting werden nur dann Kosten verrechnet, wenn bereits welche angefallen sind. Für Stornierungen 19-10 Tage vor dem Shooting wird eine Abgeltung für reservierte Zeit in der Höhe von 25% der Auftragssumme zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten verrechnet. Nimmt der Kunde von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer - in den letzten 9 Tagen Abstand, steht dem Fotografen ein Abgeltung für reservierte Zeitaufwand in der Höhe von 50% der Auftragssumme zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des Kunden ohne Absage. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderung (z.B. aus Gründen der Wetterlage) ohne Verschulden des Kunden in Absprache mit dem Fotografen sind nur tatsächlich angefallene Nebenkosten zu bezahlen. Bitte beachten Sie die gesonderten Stornobedingungen für Auftragsfotografie.

HOCHZEITSFOTOGRAFIE:

Hier gelten spezielle Stornierungskonditionen. Grund: Hochzeiten werden langfristig geplant, wir können nur Angebote erstellen/Aufträge annehmen, wenn Termine nicht besetzt sind. Werden besetzte Termine abgesagt, ist es für andere Kunden oft zu spät und uns entsteht ein Verdienstentgang. Der Termin für Hochzeiten gilt ab Eingang der vereinbarten Hochzeit als reserviert. Vorher ist eine Absage jederzeit und unentgeltlich möglich. Auch der Fotograf kann bis zum Eingang der Anzahlung den Termin jederzeit und ohne Angabe von Gründen absagen. Ein bereits verbindlich reservierter Termin kann in den letzten 60 Tagen unter Angabe von wichtigen Gründen storniert werden (Nichtzustandekommen der Hochzeit aus besonderen belegbaren Gründen - auch keine Verlegung an einen anderen Termin innerhalb des Kalenderjahres möglich) Es entstehen auf jeden Fall die unten angeführten Stornokosten: Erfolgt eine Auftragsstornierung durch den Kunden mehr als 60 Tage vor dem Hochzeitstag werden € 100,- als Kosten für die Freihaltung des Termines verrechnet- da wir andere Hochzeitsangebote für diesen Tag nicht erstellen konnten. Für Stornierungen 60-30 Tage vor dem Shooting wird eine Abgeltung für reservierte Zeit in der Höhe von 20% der Auftragssumme, zumindest aber € 100,- zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten verrechnet. Für Stornierungen 30-14 Tage vor dem Shooting wird eine Abgeltung für reservierte Zeit in der Höhe von 30% der Auftragssumme, zumindest aber € 150,- zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten verrechnet. Nimmt der Kunde von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer - in den letzten 13 Tagen Abstand, steht dem Fotografen ein Abgeltung für reservierten Zeitaufwand in der Höhe von 50% der Auftragssumme zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des Kunden ohne Absage. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderung (z.B. aus Gründen der Wetterlage) ohne Verschulden des Kunden in Absprache mit dem Fotografen sind nur tatsächlich angefallene Nebenkosten zu bezahlen. Sollten sich die Angaben des Grundes zur Auftragsstornierung als falsche Angabe herausstellen, weil zB die Hochzeit doch zustande kommt, ist der Fotograf berechtigt die gesamte Auftragssumme in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche wegen Verdienstentgang zu stellen.

5.2. Vorzeitige Auflösung durch Fotografen

Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet oder gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

5.3. Verlust und Beschädigung

Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (so ferne und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Das gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Kunden zu versichern.

5.4. Annahme- und Zahlungsverzug

Verweigert der Kunde die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig. Sendungen werden auf Kosten und Gefahr des Kunden verschickt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Fotograf - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche - berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

5.5. Mängel und Gewährleistung

Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Beachten Sie auch, dass Sie den Fotografen aufgrund seines Stils gewählt haben und dass der Stil der Fotografie und Bearbeitung keinen Reklamationsgrund darstellt. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc. Der Fotograf erfüllt Gewährleistungsansprüche laut Gesetz Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage alle Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht..

5.6. Schlussbestimmungen

Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (siehe Urheberrecht) erfolgt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Der Kunde hat mit Auftragserteilung die AGB der Firma Günter Hofstädter akzeptiert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmun-gen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der gesetzlich festgelegte Ort.
Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Das Schad- und Klagloshalten umfasst auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

 

6. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Kunde einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit

Fotograf Günter Hofstädter

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